Seminare

Seminare im Arbeitsschutz in Sachsen

Folgende Seminare werden im Bereich Arbeitsschutz in Sachsen angeboten.

— Regalinspekteure

— Ladungssicherung

— Berufskraftfahrer

— Hubarbeitsbühnen

— Gabelstaplerfahrer

Regalinspekteure

Die Betriebssicherheitsverordnung zwingt den Unternehmer ausschließlich sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und definiert Regale als Arbeitsmittel. Die DGUV Regel 108-007 in Verbindung mit DIN 15635 macht hier genaue Angaben über den Umfang und die Güte der Prüfung und definiert Anforderungen an Prüfer und Prüfsystem. Auflagen nach DIN sind die wöchentliche Sichtprüfung und eine Inspektion mindestens aller 12 Monate.

Die t+e engineering GmbH unterstützt Ihr Unternehmen gern mit externen Regalbeauftragten und Regalinspekteuren, als auch bei der Ausbildung solcher Personen zum Einsatz in Ihren Regalanlagen.

Ladungssicherung

Eine Ladung darf bei normalen Fahrbewegungen und auch bei Notbremsungen ihre Lage nicht verändern. Maßgeblich und rechtsverbindlich zur ordnungsgemäßen Umsetzung sind die anerkannten Regeln der Technik (z.B. VDI 2700). Die Kenntnis der Regeln, das praktische Trainieren der Ladungssicherung, das Berechnen der wirksamen Kräfte und die Schulung der Beteiligten liegen in der Verantwortung des Unternehmers. Die Haftung für Fehler in diesem Bereich ebenso.

Die t+e engineering GmbH unterstützt Ihr Unternehmen durch Einsatz eines geeigneten Trainers, Fahrlehrers, Güterkraftverkehrsmeisters oder anderen Experten bei der Schulung der im Betrieb verantwortlichen Personen. Zertifikate gemäß den Anforderungen der VDI 2700 werden nach erfolgreicher Schulung als Nachweis erstellt.

Berufskraftfahrer

Der Begriff des EU-Kraftfahrers wurde eingeführt, um die neue Qualifikation von dem Berufskraftfahrer mit dreijähriger Lehrzeit und IHK-Abschluss abgrenzen zu können. Der EU-Kraftfahrer setzt sich aus einer Grundqualifikation und ständiger Weiterbildung zusammen, die für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung zur Pflicht werden!

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht vor, dass

— alle Kraftfahrer im Personenverkehr, die nach dem 10.09.2008 ihren Führerschein erworben haben und Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen führen und

— alle Kraftfahrer im Güterverkehr, die nach dem 10.09.2009 ihren Führerschein erworben haben und LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen führen, die Grundqualifikation und die Weiterbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren müssen.

Haben Sie bereits einen anerkannten Ausbildungsberuf in diesem Bereich erlernt, reicht die Prüfung bei der IHK zur Erlangung der (regulären) Grundqualifikation. Waren Sie noch nicht in diesem Bereich tätig, können Sie die beschleunigte Grundqualifikation erwerben.

Die t+e engineering GmbH unterstützt Sie bei der Ausbildung und Weiterqualifizierung durch den Einsatz zertifizierter Ausbilder.

Hubarbeitsbühnen

Der Bedienerausweis (auch umgangssprachlich „Hebebühnen-Führerschein“ genannt) für Arbeitsbühnen / Hubarbeitsbühnen / Hebebühnen ist kein Muss. Dennoch sind Sie als Unternehmer verpflichtet, Ihre Mitarbeiter entsprechend einzuweisen und schriftlich zu beauftragen. Grundsätzlich sind Arbeitsbühnen sehr viel sichere Arbeitsmittel, als beispielsweise Leitern, Seile oder Gerüste. Dennoch gibt es Gefahren, die sich im Umgang mit den Geräten nicht ganz vermeiden lassen. In verschiedenen Unternehmen schreiben die Berufsgenossenschaften einen Bedienerausweis für Arbeitsbühnen zwischenzeitlich vor, um in dieser Firma überhaupt arbeiten zu dürfen.

Der t+e engineering GmbH ist die Verantwortung für Ihre Mitarbeiter bewusst. Deshalb bieten wir Ihnen eine umfassende Schulung auf Grundlage der hier gültigen Vorschriften DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 308-008 und DGUV Regel 100-500 in Ihrem Hause an. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter durch uns in die Bedienung der von Ihnen häufig genutzten Arbeitsbühnen schulen, unterweisen und einweisen. Weiterhin wollen wir dem Bediener Verhaltensregeln für den sicheren Umgang mit den Geräten an die Hand geben und trainieren.

Gabelstaplerfahrer

Die Beschaffenheitsanforderungen an Gabelstapler sind weltweit harmonisiert. Die Ausbildungsqualität der Fahrer ist jedoch extrem unterschiedlich. Hier kann die t+e engineering GmbH für Ihr Unternehmen ein starker Partner zur Ausbildung (DGUV Grundsatz 308-001), Training und regelmäßigen Schulungen (DGUV Vorschrift 68) sein.

Ebenfalls sind wir als Regalinspekteure in der Lage die Anforderungen der DGUV und DIN zur Regalsicherheit an die Akteure mit dem wesentlichsten Beitrag wirksam zu kommunizieren – Ihre Gabelstaplerfahrer. Damit unterstützen wir den Unternehmer bei der Umsetzung der Regalsicherheit am wichtigsten Punkt!

t+e engineering GmbH

Nauweg 3

01665 Klipphausen

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