DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung

Rechtssichere Beratung für die Datenschutz-Grundverordnung in Sachsen

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU – DSGVO) ist in Kraft getreten – Sind Sie bereit?

Seit 25. Mai 2018 hat die EU – Datenschutzgrundverordnung [EU – DSGVO] die bisherigen gesetzlichen Regelungen, wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abgelöst. In diesem Zuge wurde das Bundesdatenschutzgesetz [BDSG (neu) 2018] als Teil des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) gleichermaßen beschlossen.

Nahezu jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten (Kunden-, Lieferanten- oder Mitarbeiterdaten) natürlicher Personen verarbeitet, ist von diesen Änderungen stark betroffen. Es gilt Strukturen und Prozesse den neuen Regelungen im Sinne des Datenschutz in Sachsen anzupassen und den erweiterten Informationspflichten nachzukommen.

Hierbei ist zu beachten, dass die Bußgelder für Verstöße drastisch angehoben wurden. Bis zu 10 Mio. € bzw. 2 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes oder bis zu 20 Mio. € bzw. 4 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes.

Wir beraten Sie gern zu den gesetzlichen Neuerungen, die Anpassungen an Strukturen und Prozessen notwendig machen und unterstützen Sie bei den damit verbundenen Dokumentations- und Informationspflichten in der Datenschutz-Grundverordnung in Sachsen.

Analyse Ihrer Datenschutzorganisation (betrieblicher Datenschutz Checkliste)

Anhand von Checklisten prüfen wir den aktuellen Stand der Umsetzung des Datenschutzes Ihres Unternehmens in Sachsen und geben Ihnen Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und Dokumentationen mit den Schwerpunkten:

— Organisation und Struktur der Datenverarbeitung und Datenschutz-Organisation;

— Stand interner Regelungen, Richtlinien, Policen und Handbücher;

— Prüfen Berechtigungs-, IT-Sicherheits- und Löschkonzept;

— Überprüfung und ggf. Anpassung von Betriebsvereinbarungen;

— Nachweis- und Dokumentationspflichten auf Grund gesetzlicher und branchenspezifischer Vorgaben zum Datenschutz und IT-Sicherheit;

— Mitarbeiterdatenschutz, Verpflichtungen auf das Datengeheimnis;

— Kunden- und Mitgliedermanagement, Homepage, Newsletterversand;

— Einwilligungsmanagement;

— Vertragsmanagement bei Einbindung externer Dienstleister;

— Umsetzungsplan zu spezifischen Vorgaben der DS-GVO und BDSG neu sowie

— den Umgang mit Datenpannen und mit Auskunftsersuchen.

t+e engineering GmbH

Nauweg 3

01665 Klipphausen

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