Der Begriff des EU-Kraftfahrers wurde eingeführt, um die neue Qualifikation von dem Berufskraftfahrer mit dreijähriger Lehrzeit und IHK-Abschluss abgrenzen zu können. Der EU-Kraftfahrer setzt sich aus einer Grundqualifikation und ständiger Weiterbildung zusammen, die für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung zur Pflicht werden!
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht vor, dass
Haben Sie bereits einen anerkannten Ausbildungsberuf in diesem Bereich erlernt, reicht die Prüfung bei der IHK zur Erlangung der (regulären) Grundqualifikation. Waren Sie noch nicht in diesem Bereich tätig, können Sie die beschleunigte Grundqualifikation erwerben.
Die t+e engineering GmbH unterstützt Sie bei der Ausbildung und Weiterqualifizierung durch den Einsatz zertifizierter Ausbilder.