Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer Ausbildung in Sachsen

Der Begriff des EU-Kraftfahrers wurde eingeführt, um die neue Qualifikation von dem Berufskraftfahrer mit dreijähriger Lehrzeit und IHK-Abschluss abgrenzen zu können. Der EU-Kraftfahrer setzt sich aus einer Grundqualifikation und ständiger Weiterbildung zusammen, die für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung zur Pflicht werden!

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht vor, dass

  • alle Kraftfahrer im Personenverkehr, die nach dem 10.09.2008 ihren Führerschein erworben haben und Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen führen und
  • alle Kraftfahrer im Güterverkehr, die nach dem 10.09.2009 ihren Führerschein erworben haben und LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen führen, die Grundqualifikation und die Weiterbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren müssen.

Haben Sie bereits einen anerkannten Ausbildungsberuf in diesem Bereich erlernt, reicht die Prüfung bei der IHK zur Erlangung der (regulären) Grundqualifikation. Waren Sie noch nicht in diesem Bereich tätig, können Sie die beschleunigte Grundqualifikation erwerben.

Jetzt Unterstützung zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer erhalten!

Die t+e engineering GmbH unterstützt Sie bei der Ausbildung und Weiterqualifizierung (auch für Gefahrgutfahrer) durch den Einsatz zertifizierter Ausbilder.

t+e engineering GmbH

Nauweg 3

01665 Klipphausen

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